Per Mail

Herrn Landrat
Karl Röckinger
Landratsamt Enzkreis

 


Herr Herdes

Telefon: 0711 / 224 62-12
Telefax: 0711 / 224 62-23
E-Mail:herdes@landkreistag-bw.de

Stuttgart, den 08. November 2004
Az: 404,43 Hd/Fö



Ausbildungsumlage Altenpflege
Ihre Mail vom 02. November 2004

Sehr geehrter Herr Landrat Röckinger,

Sie hatten mit oben genannter Mail zum Sachstand bei der Ausbildungsumlage und wie es 2005 weitergeht, nachgefragt.

Wie auch in den vergangenen Jahren läuft zum Jahresende in der Pflegesatzkommission stationär die Diskussion um die Fortführung der freiwilligen Ausbildungsumlage „heiß“. Nachdem die kommunalen Landesverbände in den vergangenen Jahren ihre Bedenken wegen der nicht sehr nachdrücklichen Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch das Sozialministerium zurückgestellt hatten und sich jeweils für eine Verlängerung aussprachen, sehen die kommunalen Landesverbände gegenwärtig nur dann noch die Möglichkeit einer Verlängerung der freiwilligen Ausbildungsumlage zuzustimmen, wenn die Regierungsfraktionen des Landtages gegenüber der Vorsitzenden der Pflegesatzkommission, Frau Stetter-Karp (Caritasverband Rottenburg-Stuttgart) eine Zusage hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung abgeben. Die von Frau Sozialministerin Gönner in der Sitzung des Landespflegeausschusses am 20. Oktober 2004 gemachte Zusage, dass sie bis zur nächsten Sitzung des Landespflegeausschusses am 11. Mai 2005 einen Gesetzentwurf vorlegen wolle, ist aus Sicht der kommunalen Landesverbände im Hinblick auf die bereits Jahre andauernde Diskussion nicht mehr akzeptabel.

Die letztendliche Entscheidung, ob die freiwillige Ausbildungsumlage noch im Jahr 2005 fortgeführt wird, soll in der Sitzung der Pflegesatzkommission stationär am 26. November 2005 in Karlsruhe erfolgen. Bis dahin wird es hoffentlich Frau Stetter- Karp gelungen sein, mit den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen ein entsprechendes Gespräch geführt zu haben.

Insoweit besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch die Hoffnung, dass die freiwillige Ausbildungsumlage fortgeführt wird, Voraussetzung ist allerdings eine verlässliche Zusage durch die Regierungsfraktionen, einen Gesetzentwurf zu unterstützen.
 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dietmar J. Herdes
 

 

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